FAQ - Wissenswertes rund um den Schutz von Alleinarbeitern
Häufige Fragen zu Personen-Notruf und Bosch GuardMe
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das wichtigste Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung. Ist ein Alleinarbeiter an seinem Arbeitsplatz einem erhöhten Grad an Gefährdungen ausgesetzt, müssen Arbeitgeber über die allgemeinen Schutzmaßnahmen (PSA) hinaus geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen bereitstellen. Im Falle allein arbeitender Personen können hierzu sogenannte Personen-Notsignal-Anlagen gehören, die Notfälle automatisch erkennen und für schnelle Hilfe sorgen.
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz zeitweise oder dauerhaft alleine arbeiten, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen – insbesondere, wenn Sie gefährliche Tätigkeiten ausführen oder unter bekannten gesundheitlichen Einschränkungen leiden.
Die Gefährdungsbeurteilung gibt Aufschluss darüber, welchen Gefährdungen ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Tätigkeiten, die tatsächlich als „gefährlich“ eingestuft werden müssen, dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen allein ausgeführt werden, denn kritische Gefährdungen können in einer Unfallsituation zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Unter bestimmten Umständen kann Alleinarbeit trotz vorhandener Gefahren zulässig sein – etwa wenn die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls gering ist. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.
In jedem Fall muss der Unternehmer sicherstellen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann, zum Beispiel indem er für betroffene Mitarbeiter zusätzliche Notruf- oder Sicherheitsmaßnahmen trifft, wie regelmäßige Kontrollanrufe, Kontrollbesuche oder die Ausstattung mit Personen-Notsignal-Anlagen. Begründet wird dies mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Auf diese Art kann sichergestellt werden, dass ein Mitarbeiter jederzeit per Telefon Kontakt zu Ersthelfern aufnehmen kann.
Die Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze sind in Deutschland in der DIN VDE V 0825-11 geregelt. Diese Norm ist maßgeblich für die technischen Geräteeigenschaften, die Alarmfunktionen und die Kommunikation zwischen dem Personen-Notsignal-Gerät (PNG) und der Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ).
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat darüber hinaus in der DGUV Regel 112-139 den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen geregelt. Dazu zählt auch ein konkretes Berechnungsschema zur Entscheidungsfindung, ob Alleinarbeitsplätze zulässig sind oder nicht.
Die Bosch GuardMe App ist für Android-Mobilgeräte verfügbar und wurde für den Einsatz als Personen-Notsignal-Anlage im Zusammenhang mit dem BG-konformen Smartphone Sonim XP8 optimiert. Gerne prüfen wir, ob Bosch GuardMe auch auf Ihren heute eingesetzten android-basierten Mobiltelefonen eingesetzt werden kann. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Präzise Lokalisierungsinformationen sind in Notsituationen lebenswichtig und können entscheidende Minuten bis zur Erstversorgung einer verletzten Person sparen. Die Bosch-Alarmleitstelle kann zu diesem Zweck auf die Positionsdaten des Gerätes, auf dem Bosch GuardMe installiert ist, zugreifen, während die App sich im aktivierten Zustand befindet. Nach 24 Stunden werden automatisch alle Positionsdaten gelöscht, die nicht in Zusammenhang mit einem echten Notfall stehen.
Eine Weitergabe von Positionsdaten erfolgt im Alarmfall nur, wenn diese für die Rettungskräfte oder Ersthelfer erforderlich ist, oder auf gerichtliche Anordnung zur nachgelagerten Aufklärung von Arbeitsunfällen.
Da bei Tätigkeiten in Gebäuden oder abgeschirmten Bereichen die Sichtbarkeit der zur Ortung benötigten GPS-Satelliten eingeschränkt ist, ist eine zusätzliche Positionsbestimmung über W-LAN oder Bluetooth-Beacons empfehlenswert. Gerne beraten wir Sie hierzu – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Neben der Aufschaltung von Bosch GuardMe auf unsere 24/7 besetzte Alarmleitstelle kann zusätzlich eine sogenannte Gruppenalarmierung aktiviert werden. Dabei erhalten einander zugeordnete Geräte im Notfall eine Alarmnachricht mit den wichtigsten Informationen. Dazu gehört die ID des auslösenden Personen-Notsignal-Geräts, der Alarmtyp wie zum Beispiel Lagealarm oder Ruhealarm und die letzte bekannte Position des Geräts. Die Gruppenalarmierung ist besonders hilfreich, um Ersthelfer vor Ort unmittelbar über den Vorfall zu informieren, so dass diese die den verunfallten Alleinarbeiter bis zum Eintreffen der Rettungskräfte betreuen können. Folglich werden die öffentlichen Rettungsstellen durch die Bosch-Leitstelle informiert.
In Deutschland regelt die DIN VDE V 0825-11 die Systemanforderungen an Personennotsignalanlagen, die für die Datenübertragung öffentliche Telekommunikationsnetzte nutzen. Als Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist die DGUV Test für Personen-Notsignal-Anlagen zuständig. Durch den Einsatz einer von der DGUV Test nach der jeweils gültigen Norm geprüften und zertifizierten Lösung können Arbeitgeber sich darüber Gewiss sein, auf die höchsten Sicherheitsstandards für ihre Alleinarbeiter zu setzen.
Die Datenbank "Geprüfte Produkte" von DGUV Test enthält alle geprüften Produkte, für die ein gültiges Prüfzertifikat vorliegt: